Wenn man von Spezialfonds spricht, sind damit in der Regel Investmentfonds gemeint, die für ganz bestimmte Anlegerprofile und/oder Anlegergruppen aufgelegt werden. Kunden bzw. Käufer solcher Spezialfonds sind in der Regel keine Privatpersonen, sondern Geschäftskunden wie zum Beispiel Berufsverbände, Versicherungen und Stiftungen (kirchlich oder gemeinnützig).
Obwohl Spezialfonds meist für eine sehr kleine Kundenschicht konzipiert sind, unterliegen auch sie dem deutschen Investmentgesetz und werden entsprechend überwacht.
Gesetzlich gesehen fallen sie in die Kategorie Spezial-Sondervermögen. Außerdem bestimmt das Gesetz, dass an einem Spezialfonds nicht mehr als 30 Anleger beteiligt sein dürfen.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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