Wer Steuern hinterzogen hat und sich selbst anzeigt, bevor Ermittlungen durch die zuständigen Behörden aufgenommen worden sind, wird von der Bestrafung durch das Gesetz ausgenommen. Die Selbstanzeige ist somit die einzige Möglichkeit für Steuerhinterzieher, ohne Geld– oder sogar Gefängnisbuße davonzukommen und das Bestrafungsrisiko so zu beseitigen.
Mit der Selbstanzeige ist eine ausführliche Prüfung der Steuerschuld durch das Finanzamt verbunden. Die hinterzogenen Steuern sind inklusive Verzugszinsen nachzuzahlen. Die Selbstanzeige ist ein nicht unumstrittenes Instrument, dass der Gesetzgeber zur Förderung der Steuerehrlichkeit eingeführt hat. Kritiker bemängeln, dass dadurch Steuer-Straftätern zu viele Möglichkeiten angeboten würden, sich um ihre Strafe zu drücken.
Die Selbstanzeige führt allerdings nicht zur Straffreiheit, wenn bereits ein – auch geringer Verdacht gegen eine Person besteht.
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