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Salvatorische Klausel – Kredit und Finanzlexikon

Die Salvatorische Klausel ist eine in vielen Verträgen verwendete Klausel, die dazu dient, die Gültigkeit eines Vertrages auch dann sicherzustellen, wenn sich im Zeitverlauf herausstellt, dass eine Klausel des Vertrages ungültig ist.
Die Salvatorische Klausel findet sich in fast allen AGBs und darüber hinaus in einer Vielzahl von alltäglichen Vereinbarungen. Das Prinzip findet jedoch nur dann wirksame Anwendung, wenn die Klausel, die unwirksam ist, nicht den Kern des Vertrages, sondern lediglich Nebenabreden betrifft.
Auch muss die betroffene Klausel bald nach der Feststellung ihrer Unwirksamkeit durch eine andere ersetzt werden, die den geltenden Bestimmungen genügt.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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