Wird ein Kredit in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro gewährt, spricht man von einem Millionenkredit oder auch . Millionenkredite müssen nach §14 Kreditwesengesetz (KWG) vierteljährlich, durch die Kreditinstitute, der Bundesbank gemeldet werden. Auch Auslandstöchter von deutschen Kreditinstituten und unter anderem deutsche Versicherungen sind zur Meldung verpflichtet. Bei der Bundesbank werden die Daten in der Evidenzzentrale verwaltet. Diese Erhebung dient dem Schutz der Banken und Kreditgeber. Sie erhalten dadurch Informationen über die aktuelle Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer. Meist werden Millionenkredite von Unternehmen beantragt um Investitionen tätigen zu oder Insolvenzen abzuwehren oder zu verzögern. Millionenkredite für Vorhaben von Privatpersonen sind eher selten.
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