Die so genannte Marktmissbrauchsrichtlinie wurde von der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Parlament Anfang 2003 für alle Mitgliedsstaaten der EU eingeführt.
Den einzelnen Ländern wurde nun auferlegt, diese Richtlinie in einem nationalen Gesetz entsprechend umzusetzen. In Deutschland hat man dies durch die Einführung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes im Jahre 2004 getan. Gleichzeitig mit der Einführung dieses neuen Gesetzes wurden auch bestehende Gesetze wie z. B. das oder das Wertpapierhandelsgesetz entsprechend überarbeitet.
Die neue Richtlinie dient vor allem dazu, Manipulationen an den Finanzmärkten insbesondere durch Insiderngeschäfte wirkungsvoll zu bekämpfen beziehungsweise bereits im Vorfeld zu verhindern. Im Zuge dessen wurden auch den Finanzaufsichtsbehörden neue Befugnisse und Funktionen zugeteilt.
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