Auch als Kursstützung oder Kursintervention bezeichnet.
Es handelt sich dabei um Maßnahmen (Käufe oder Verkäufe) von Markteilnehmern (z.B. Banken), die das Ziel haben , den Börsenkurs eines Wertpapiers oder einer Währung innerhalb eines bestimmten Bereiches zu halten.
Durch eine Kurspflege soll ein starkes Ausschlagen der Börsenkurse verhindert werden. So werden bei einem unerwünscht starken Kursaufschwung entsprechende , Wertpapiere oder Rohstoffe verkauft, bei einem Kurssturz dementsprechend gekauft.
Die Kurspflege ist nur innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Er dar nicht zu Kursmanipulationen führen. Diese ist durch die Gesetzgebung in Bezug auf Insiderhandel mit Wertpapieren verboten (§ 20a WpHG).
Kurspflege wird vor allem im Interesse der Anleger betrieben.
Direktverweis auf den Begriff "Kurspflege" – einfach kopieren: