13.1 C
München
Montag, Juni 9, 2025
StartLexikonKurspflege - Kredit und Finanzlexikon

Kurspflege – Kredit und Finanzlexikon

Auch als Kursstützung oder Kursintervention bezeichnet.
Es handelt sich dabei um Maßnahmen (Käufe oder Verkäufe) von Markteilnehmern (z.B. Banken), die das Ziel haben , den Börsenkurs eines Wertpapiers oder einer Währung innerhalb eines bestimmten Bereiches zu halten.
Durch eine Kurspflege soll ein starkes Ausschlagen der Börsenkurse verhindert werden. So werden bei einem unerwünscht starken Kursaufschwung entsprechende , Wertpapiere oder Rohstoffe verkauft, bei einem Kurssturz dementsprechend gekauft.
Die Kurspflege ist nur innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Er dar nicht zu Kursmanipulationen führen. Diese ist durch die Gesetzgebung in Bezug auf Insiderhandel mit Wertpapieren verboten (§ 20a WpHG).
Kurspflege wird vor allem im Interesse der Anleger betrieben.

Direktverweis auf den Begriff "Kurspflege" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge