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Kreditkosten – Finanzlexikon

Kreditkosten werden dem Darlehensnehmer von der darlehensgebenden Bank in Rechnung gestellt. Sie setzen sich zusammen aus den Sollzinsen, der Kreditprovision, der Bereitstellungsprovision, der Überziehungsprovision, den Wertstellungskosten und der . Die Kreditprovision wird dabei anhand des zugesagten Kredites bemessen und auch dann erhoben, wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird.
Die Bereitstellungsprovision wird für nicht in Anspruch genommene Teile eines Darlehens erhoben. Überziehungsprovisionen fallen an, wenn der Kreditnehmer mehr Geldmittel in Anspruch nimmt, als ihm von der Bank zugesagt wurden (indem er zum Beispiel seinen Dispositionskredit überzieht).
Wertstellungskosten fallen an, wenn zwischen dem Wertstellungsdatum und der tatsächlichen Buchung eine zeitliche Differenz, die der Kreditnehmer verursacht hat, entsteht.

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