Ein Unternehmer sollte bei der Überlegung darüber, ob sein Betrieb profitabel ist, nicht nur Kosten berücksichtigen, die in Form einer schriftlichen Rechnung eingehen. Auch unsichtbare Kosten, die auch als kalkulatorische Kosten oder in der Volkswirtschaftslehre als bezeichnet werden, sollten in die Kalkulation mit einbezogen werden.
Zu den kalkulatorischen Kosten zählen insbesondere die kalkulatorischen Zinsen. Diese verstehen sich als die sicheren Zinserträge, die der Unternehmer durch die Anlage der in seinem Betrieb gebundenen Eigenmittel in sicheren Staatsanleihen erzielen könnte. Übersteigen die kalkulatorischen Zinsen das Betriebsergebnis, sollte die Unternehmung ihren Betrieb einstellen oder aber grundlegende Veränderungen vornehmen.
Oft werden als Referenz auch Tagesgeldzinsen o.ä. und nicht Staatsanleihen verwendet.
Direktverweis auf den Begriff "Kalkulatorische Zinsen" – einfach kopieren: