27.6 C
München
Samstag, Juni 21, 2025
StartLexikonKontopfändung - Kredit und Finanzlexikon

Kontopfändung – Kredit und Finanzlexikon

Die so genannte Kontopfändung ist eine der Maßnahmen, welche im Zuge einer Zwangsvollstreckung bei einem Schuldner durchgeführt werden können.
Bei einer solchen wird dem Kontoeigentümer von einem Gericht verboten, weiterhin auf sein Girokonto zuzugreifen. Die entsprechende Bank erhält ebenfalls ein Verbot, auf dem vorhandenes Guthaben an den Kontoinhaber auszuzahlen.
Um eine Kontopfändung vornehmen zu können, muss zunächst ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss vorliegen. Einen solchen Beschluss bezeichnet man auch als Vollstreckungstitel.
Bei einem hinreichenden Verdacht und der Befürchtung, der Schuldner könnte das Kapital vorher dem Konto entnehmen, lässt sich ein Konto allerdings auch schon bevor ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss vorliegt sperren. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Vorpfändung.

Direktverweis auf den Begriff "Kontopfändung" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

Wichtiger Hinweis & Transparenz

Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Zur Finanzierung unseres unabhängigen Journalismus nutzen wir auf dieser Seite Affiliate-Links. Diese sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn Sie über einen solchen Link ein Produkt abschließen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren vollständigen Disclaimer & unsere redaktionellen Grundsätze.

Beliebte Beiträge