Die Kapitalertragssteuer besteuert Einkünfte aus Kapitalvermögen, hierbei handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerart. Banken und Sparkassen verpflichten sich dazu die Kapitalertragssteuer direkt an das jeweilige Finanzamt abzuführen, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt, oder dieser nicht überschritten wurde. Bereits gezahlte Kaptalertragssteuer kommt bei der Errechnung der Einkommenssteuer zur Anrechnung. Der Steuersatz für die Kapitalertragssteuer richtet sich nach den Gesamteinkünften des jeweiligen Steuerzahlers. Jedes Kreditinstitut muss seinem Kunden eine Jahresbescheinigung über erzielte Kapitalerträge ausstellen, diese Bescheinigung wird vom Finanzamt verlangt und muss zusammen mit der Einkommenssteuer abgegeben werden. Bei Gewinnanteilen aus Aktien beispielsweise beträgt die Kapitalertragssteuer derzeit 20%. Pfandbriefe und liegen bei derzeit 30%.
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