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Handelsmakler – Kredit und Finanzlexikon

Handelsmakler sind Gewerbetreibende gemäß § 93 HGB, die im Auftrag von Dritten Verträge über Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren, Immobilien, Versicherungen oder anderen Gegenständen vermitteln.
Maßgeblicher Unterschied zu einem Handelsvertreter ist dabei, dass der Makler für einen Kunden nicht dauerhaft und in großem Umfang tätig ist. Makler generieren ihr Einkommen durch Provisionen, die sie bei Abschluss eines Geschäftes durch zwei Vertragsparteien, das sie vermittelt haben, in Rechnung stellen.
Die Provision kann dabei vom Verkäufer genauso gezahlt wie vom Verkäufer. Auch eine Aufteilung der Maklerkosten auf beide Parteien ist möglich. Bei Immobilien zahlt in Deutschland regelmäßig nur der Käufer eine Provision.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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