Mit einem Eventualkredit erfolgt lediglich die Zusicherung über den Erhalt eines Kredites.
Eventualkredite können dabei auf unterschiedliche Weise gewährt werden. Mit der Gewährung kann der Kreditgeber zu einen eine Bürgschaft eingehen und als Bürge für die Rückzahlung des Kredites eines Dritten haften. Zum anderen kann er eine Garantie geben und als Garant mit einer vereinbarten Summe für die Erbringung der Leistung des Kreditnehmers haften.
Unterschied bei diesen beiden Möglichkeiten ist, dass der Bürge für die nicht erbrachte Leistung des Kreditnehmers voll einstehen muss, während der Garant nur bis zu der vorher vereinbarten Garantiesumme haftet.
Aus dem Eventualkredit wird ein , sobald der Kreditnehmer nicht mehr zahlt und sowohl Bürge als auch Garant effektiv die Leistung erbringen müssen.
Direktverweis auf den Begriff "Eventualkredit" – einfach kopieren: