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Wohn-Riester: Mehr netto – Kredit & Finanz-Ratgeber

Wohn-Riester: Mehr netto
Tipp von Redaktion am 16. Dezember 2008

Die neue Eigenheimrente, umgangssprachlich häufig auch als „Wohn-Riester“ bezeichnet, bietet Bauherren und Eigentümern künftig die Möglichkeit, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge zur Finanzierung selbstgenutzter Immobilien zu verwenden. Die Einzahlungen in die Rentenversicherungen können dabei genauso zur Tilgung eines Hypothekenkredits verwendet werden wie bereits bestehende Guthaben und die staatlichen Zuschüsse. Insbesondere für Familien mit Kindern lohnt die neue Regelung: Neben der Grundzulage in Höhe von 154 Euro erhalten Eltern jedes Jahr 185 Euro pro Kind zusätzlich ausbezahlt.
Die Riester-Rente in Verbindung mit einer Immobilienfinanzierung bietet darüber hinaus erstmals die Möglichkeit, Teile der Finanzierungslasten von der Steuer abzusetzen. Einzahlungen in die zertifizierten Rentenversicherungen können bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden, sofern damit nicht vier Prozent des Bruttoeinkommens überschritten werden.
Die Eigenheimrente führt damit zu einer spürbaren Nettoentlastung und macht die Eigenheimfinanzierung leichter. Die entnommenen Vertragsguthaben sollten allerdings bis zum Eintritt in den Ruhestand und dem damit verbundenen Beginn der Auszahlungsphase wieder in den Vertrag zurückgeführt werden: Wohn-Riester-Verträge werden bei Entnahme der Einzahlungen durch den Vertragsinhaber fiktiv weitergeführt und mit dem gesetzlichen Garantiezins in Höhe von zwei Prozent im Jahr verzinst. Durch die nachgelagerte Besteuerung, die die gesamte (fiktive) Rente veranlagt, kann es bei nicht ausreichendem Vertragsguthaben im Ruhestand zu einer Steuerschuld kommen. Um dies zu vermeiden, sollte rechtzeitig mit der Rückzahlung der Entnahmen begonnen werden.
Die Riester-Rente lohnt sich für fast jeden: Auch wenn kein eigenes Einkommen generiert wird, weil beispielsweise Kinder erzogen werden, kann der Anspruch auf die volle Zulage leicht erworben werden, indem der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr in einen Riester-Vertrag einbezahlt wird.
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