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Riester für breite Masse geeignet – Kredit & Finanz-Ratgeber

Riester für breite Masse geeignet
Tipp von Redaktion am 19. Dezember 2008

Die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik lässt keinen anderen Schluss zu: Um nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben nicht in finanzielle Nöte zu geraten, müssen zukünftige Ruheständler schon heute Engagement zeigen und private Maßnahmen zur persönlichen Altersvorsorge treffen. Der Staat unterstützt die Bürger bei dem Unterfangen und hat vor einigen Jahren verschiedene Modelle eingeführt, die durch Zuschüsse und Steuervorteile Anreize setzen und die Bevölkerung zum Sparen animieren sollen.
Die bekannteste staatlich geförderte Rente ist die so genannte Riester-Rente, die vom gleichnamigen früheren Bundesarbeitsminister eingeführt wurde. Das Modell fördert Rentenversicherungen durch staatliche Zulagen. Wer vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertag einzahlt, bekommt 154 Euro Grundzulage im Jahr zugesprochen. Darüber hinaus gewährt der Fiskus für jedes kindergeldberechtigte Kind weitere 185 Euro bzw. sogar 300 Euro, wenn der Nachwuchs erst im Jahr 2008 oder später zur Welt gekommen ist. Einzahlungen in Riester-Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2100 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Die Riester-Rente ist mit weiteren Vorteilen gegenüber einer klassischen privaten Rentenversicherung verbunden. So sind die Vertragsguthaben während der Einzahlungsphase gegen Pfändung geschützt und werden bei einem Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nicht zum Vermögen gezählt. Diese zusätzliche Sicherheit allerdings hat ihren Preis: Die Rentenzahlung darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und muss mindestens 70 Prozent des Vertragsguthabens in Form einer monatlichen Rente auszahlen – eine vollständige Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn ist nicht möglich.
Die Riester-Rente eignet sich für die breite Masse der Bevölkerung: Jeder, der rentenversicherungspflichtig ist oder es dem Grund nach wäre, hat Anspruch auf die Zulagen. Ausgeschlossen sind lediglich Freiberufler und Unternehmer.
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