Anlage in Stufenzinsanleihen
Die Handhabung der Stufenzinsanleihen
Die meisten Anbieter der Stufenzinsanleihen bedienen sich der zweiten Methode, die eingangs beschrieben worden ist, und zahlen somit sowohl Nennwert als auch die Zinserträge erst am Ende der Laufzeit zurück. Die Laufzeiten betragen dabei meist zwischen drei und sechs Jahren. Auch wenn sich die Handhabung dieser Anlagenform stark an der Art der Bundesschatzbriefe orientiert, so liegen die Zinsen bei Stufenzinsanleihen, die nicht vom Bund sondern von anderen Anbietern emittiert werden, in der Regel höher als die, die auf vergeben werden. Stufenzinsanleihen unterliegen dabei keinem Kursrisiko, weil sie nicht an der Börse gehandelt werden. Sowohl für Anleger als auch für die Emittenten stellen Stufenzinsanleihen jedoch ein gewisses Risiko dar. Für den Anleger besteht das Risiko dabei darin, dass Stufenzinsanleihen als Inhaberschuldverschreibungen im Falle einer Insolvenz des Emittenten mit einem schlimmstenfalls völligen Verlust der Anleihsumme und bis dahin erwirtschafteten Zinsen einhergeht, eine findet dabei nicht statt. Für den Emittenten birgt sich jedoch auch dann ein Risiko, wenn keine Insolvenz eingeleitet werden muss, denn die stetig ansteigenden Zinsen können für ihn durchaus eine ebenfalls stetig ansteigende und sehr große Belastung darstellen, die er jedoch nachkommen muss.
Auch wenn ein vorzeitiges Rückgaberecht bei Stufenzinsanleihen besteht, so ist es Anlegern natürlich zu empfehlen, die Anleihen bis zum Ende der Laufzeit zu halten damit die Zinserträge in vollständigem Umfang ausgeschöpft werden können. Allerdings sollten Anleger vor Vertragsabschluss beachten, ob ein einseitiges Kündigungsrecht aufseiten des Emittenten besteht.
Das einseitige Kündigungsrecht
Den Anbietern von Stufenzinsanleihen, wie etwa Banken, ist es vorbehalten, sich ein einseitiges Kündigungsrecht einzuräumen. Somit können sie sich gegen finanziell schwierige Zeiten absichern, da sie damit das Recht haben, Stufenzinsanleihen und bestehende Verträge aufzukündigen, wenn ihnen ein finanzieller Engpass droht. So können die Zinserträge, die sie den Anlegern ausschütten bzw. neu anlegen müssten, eingespart werden. Für Anleger kann das konkret bedeuten, dass nach einem gewissen Teil der Laufzeit ein Anruf oder ein Brief von der Bank ins Haus steht, in dem mitgeteilt wird, dass die Geldanlage gekündigt und ausgezahlt wird. Anleger erhalten dann die Beträge, die sie als Anlage eingezahlt haben sowie die bis dahin erwirtschafteten Zinsen. Auf alle Zinserträge, die im weiteren Verlauf der Anleihe angefallen wären, besteht jedoch kein Anspruch mehr. So ist zwar kein Geld verloren zumindest nicht die Höhe des Nennwerts der Einlage, allerdings können die Erträge damit deutlich niedriger ausfallen als errechnet. Aus diesem Grund sollten Anleger unbedingt vor Vertragsabschluss überprüfen, ob ein solcher einseitiger Kündigungsschutz besteht und gegebenenfalls ebenso die Entwicklung des Anbieters und unabhängige Bewertungen über diesen überprüfen. Gegebenenfalls kann eine Festgeldanlage dann eine lohnenswertere Alternative zum Stufenzinsanleihen sein, sofern ein solches einseitiges Kündigungsrecht besteht. Dieses Recht setzt jedoch in der Regel frühestens nach einem Jahr ein, so dass unter Umständen auch bewusst das Risiko getragen werden kann, lediglich die Einlagesumme und die Zinserträge aus einem Jahr zu erhalten.
Das Paradebeispiel für Stufenzinsanleihen: Die Bundesschatzbriefe
Bundesschatzbriefe sind das Paradebeispiel dafür, wie Stufenzinsanleihen gehandhabt werden können. Man unterscheidet dabei in Wertpapiere des Typs A und welche des Typs B. Typ A Bundesschatzbriefe unterliegen einer Laufzeit von sechs Jahren, die Zinserträge werden dabei jährlich ausgeschüttet, mit der letzten Zinsausschüttung wird auch der Anlagebetrag zurückgezahlt. Der Mindesteinlagebetrag beträgt dabei 50 Euro, ab dann kann eine Staffelung in Schritten von einem Cent erfolgen, eine Anlagehöchstgrenze ist nicht vorhanden. Die Zinssätze liegen dabei in den ersten drei Jahren bei 0,25 % und steigen bis zum sechsten Laufzeitjahr dann kontinuierlich bis auf 2,0 % an. Die Renditen liegen in den ersten drei Jahren ebenfalls bei 0,25 % und steigen bis ins sechste Laufzeitjahr kontinuierlich auf 0,82 % an (Stand: 19. Januar 2012)
Bundesschatzbriefe des Typs B hingegen unterliegen einer Laufzeit von sieben Jahren, die Zinsen werden in jedem Jahr automatisch neu angelegt und auf die ursprüngliche Anlagesumme aufaddiert, so dass sich ein Zinseszinseffekt ergibt. Die Ausschüttung erfolgt im vollständigen Umfang erst nach Ende der Laufzeit. Auch hier betragen die Zinsen aktuell (Stand: 19. Januar 2012) 0,25 % in den ersten drei Jahren und steigen kontinuierlich auf 2,0 % im sechsten und siebten Laufzeitjahr an. Die Renditen liegen in den ersten drei Jahren auch bei 0,25 % und steigen bis ins siebte Laufzeitjahr kontinuierlich auf 1,0 % an. Durch den Zinseszinseffekt kann ein des Typs B die durchaus lukrativere Anlagevariante sein.
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