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Abgeltungsteuer: Was Anleger beachten sollten – Kredit & Finanz-Ratgeber

Abgeltungsteuer: Was Anleger beachten sollten
Tipp von Redaktion am 30. Dezember 2008

In wenigen Wochen endet das Jahr 2008 und mit der Jahreszahl ändert sich die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Kapitalvermögen. In Zukunft werden sämtliche Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent abgegolten, eine Veranlagung im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt nicht mehr – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werde direkt auf Bankebene besteuert. Die bislang geltende Steuerfreiheit von Wertpapiergewinnen aus Geschäften mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten entfällt. Wodurch sich für alle langfristig orientierten Anleger schmerzliche Verschlechterungen ergeben.
Der Gesetzgeber hat allerdings eine Übergangfrist vorgesehen und unterstellt alle Wertpapiere, die noch im Jahr 2008 erworben werden, der alten Regelung. Wer noch vor dem Jahreswechsel Aktien oder Fonds kauft, kann diese nach Ablauf von 12 Monaten somit weiterhin steuerfrei veräußern. Angesichts der stark gefallenen Kurse an den internationalen Aktienmärkten bietet sich der Einstieg somit an. Der Einstieg noch in diesem Jahr nutzt im Hinblick auf mögliche Dividenden allerdings nichts. Ausschüttungen werden unabhängig vom Datum des Erwerbs der Abgeltungsteuer unterzogen, wenn der Termin der Auszahlung nach dem 31.12.08 liegt.
Der Sparerfreibetrag fällt in Zukunft weg und wird durch den Pauschbetrag ersetzt. Dieser beläuft sich auf 801 Euro im Jahr (Alleinstehende) und gilt sämtliche Werbungskosten unabhängig von deren tatsächlicher Höhe vollständig ab. Gebühren für die Führung eines Wertpapierdepots, Kosten für Finanzfachzeitschriften und ähnliche Ausgaben können somit nicht mehr geltend gemacht werden. Transaktionsgebühren und Ausgabeaufschläge werden allerdings im Rahmen der Gewinnbemessung berücksichtigt.
Fazit: Jetzt noch handeln lohnt sich. Die steuerlichen Rahmenbedingungen verschlechtern sich deutlich.
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