Sicherheit und Planbarkeit: |
Flexibilität: |
– Garantierte lebenslange Rente |
– Teilauszahlung des Kapitals möglich |
– Garantierte Mindestverzinsung |
– Flexible Abrufphase vor Rentenbeginn |
– |
|
– Hartz IV sicher in der Ansparphase |
|
Staatliche Förderung: |
Unser Service für Sie: |
– Mindestförderung durch Zulagen |
– Einfache Beantragung |
– Sonderausgabenabzug möglich |
– Dauerzulagenantrag |
– Kompetente Beratung |
Wer kann die Zulagenförderung nutzen?
Alle Personen, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind.
Zulagen
Der Staat zahlt die so genannten Zulagen zur Riester-Rente in zwei Formen: in Grund- und Kinderzulagen. Diese Zulagen steigen bis 2008. Der Grund: Die Riester-Förderung wird stufenweise ausgebaut. Die staatliche Zulage ist dabei abhängig von Ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Unser Tipp
Eine Förderquote von insgesamt 30% des Eigenanteils – und mehr – ist dabei keine Seltenheit! Profitieren auch Sie davon! Denn jeder dritte Euro kann auch für Sie ein Geschenk des Staates sein!