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Freitag, August 15, 2025
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Restschuldversicherung – ja oder nein?

Restschuldversicherung – ja oder nein?

Bei einem Kreditabschluss ist die Frage nach einer seitens des Kredit Anbieters heutzutage fast schon obligatorisch und auch im Internet wird eine solche Versicherung immer mit angeboten. Freilich ist es keine Pflicht, eine Restschuldversicherung abzuschließen und in den meisten Fällen hat ein verweigerter Abschluss auch keinen Einfluss auf die Kreditentscheidung. Dies wirft natürlich die Frage auf, in welchen Fällen sich so eine Restschuldversicherung überhaupt lohnt.

Eine Restschuldversicherung soll im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und auch dem Todesfall des Kreditnehmers einspringen und die Rückzahlungen entsprechend übernehmen. Dafür müssen selbstverständlich Beiträge entrichtet werden, die oftmals in den effektiven Jahreszins des Kredits mit eingerechnet werden. Die frage, wann sich so eine Versicherung nun lohnt, lässt sich relativ einfach beantworten, wenn man sich die Relationen vor Augen führt.

Bei einer kleinen Kreditsumme ist es nicht ratsam, monatlich verhältnismäßig hohe Beiträge zu entrichten, weil selbst beim Eintritt des Versicherungsfalles nur die geringe Kreditsumme übernommen wird, die man im Notfall auch noch aus der eigenen Tasche bezahlen könnte. Zudem sind bei kleinen Kreditsummen die Laufzeiten oftmals sehr gering, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Versicherungsfälle eintritt, relativ klein ist.

Anders sieht dies bei größeren Kreditsummen aus, weil man diese im Versicherungsfall nicht so einfach selbst tragen könnte und die Prämien für die Versicherung nicht mehr so stark ins Gewicht fallen. Außerdem rechnet man dabei ja meistens mit längeren Laufzeiten, in denen die Möglichkeit eines Versicherungsfalles natürlich wahrscheinlicher wird.

Abschließend kann man sagen, dass es zur Restschuldversicherung keine eindeutige Aussage gibt, sondern dass man immer auf den Einzelfall schauen sollte. Die Effizienz einer solchen Versicherung nimmt mit der Kreditsumme und der Laufzeit zu.

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