Mit Ausbruch der Corona-Krise wurde Unternehmern, darunter auch Selbstständigen und Klein-Freiberuflern zugesichert, dass ihre Existenz nicht in Gefahr ist. Der Staat rollte Hilfsprogramme auf, von denen vor allem kleine und mittelständische Unternehmer profitieren sollten. Doch wie sieht es jetzt, mehr als ein halbes Jahr nach den wohlklingenden Versprechen wirklich aus? Wir ziehen ein Fazit!
Geförderte und nicht geförderte Selbstständigkeiten – wer entscheidet über den „gesellschaftlichen Nutzen“?
Im Gespräch mit anderen Selbstständigen und Freiberuflern merken viele von der Corona-Krise betroffene Kleinunternehmer schnell, dass die staatlichen Unterstützungen mit zweierlei Maß vergeben werden. Während Gastronomen, Hoteliers und einige Größen in der Eventbranche staatliche Hilfen in Form von zinslosen Krediten oder Fördermitteln erhielten, blieben der selbstständige Handwerker, der Bäcker oder auch der Marketingspezialist auf der Strecke. Daraus ergibt sich die berechtigte Frage, wer eigentlich förderberechtigt – und von gesellschaftlichem Nutzen ist – und wer diese Kriterien nicht erfüllt. Doch eine ganz andere Problematik beschäftigt Kleinselbstständige und Freiberufler noch stärker. Während selbst die kreditgebende Bank bei kleinen Säumnissen das sprichwörtliche Auge zudrückt, sieht es bei der Abführung der Umsatz- und Einkommenssteuervorauszahlungen anders aus. Das Finanzamt akzeptiert in vielen Fällen weder Stundungen, noch setzt es die Forderung auf Vorauszahlungen aus. Wer aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht zahlt, muss mit einer Pfändung und auf diesem Weg mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen.
Drücken die Steuerforderungen Selbstständige in die Knie?
Es ist offensichtlich, dass viele Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige mit der Sommerzeit aus den Innenstädten und aus dem Internet verschwunden sind. Gerade Unternehmer, die im Kundengeschäft – zum Beispiel im dienstleistenden Handwerk beim und am Kunden tätig waren, sind unter den Forderungen des Finanzamtes, der fehlenden staatlichen Unterstützung und der Corona-bedingt schlechten Auftragslage von der Bildfläche verschollen. Doch die Problematik sitzt noch tiefer. Denn die Steuerschulden beim Finanzamt verfallen nicht. Auch bei Insolvenz bleibt die Zahllast erhalten und wird zum Teil einer Insolvenzmasse, die Existenzen zerstört und fleißige Selbstständige in eine Krise von besonderem Ausmaß geführt hat. Nun, wo die Spatzen einen zweiten Lockdown von den Dächern pfeifen, wird eine neue Welle an Existenzzerstörungen kommen und die Frage in den Raum stellen, was von der deutschen Wirtschaft – sollte sich die Krise jemals regulieren – übrig bleibt. Viele Selbstständige und Freiberufler sind sich darüber einig, dass der „kleine Mann“ in Anbetracht der Schwierigkeiten kaum eine Chance hat. Gefördert und begünstigt werden die Unternehmen, die sich im Gegensatz zum Solo-Selbstständigen aufgrund ihrer Solvenz noch selbst hätten helfen können.