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Freitag, Oktober 18, 2024
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Neuanfang nach Kredit Verschuldung durch Verbraucherinsolvenz

Neuanfang nach Kredit Verschuldung durch Verbraucherinsolvenz

Dass die Wirtschaftskrise vor keinem Bereich Halt gemacht hat, wird vielen erst jetzt bewusst. Dem „Schuldenreport 2009“ zufolge können schon jetzt drei bis vier Millionen Haushalte in Deutschland ihre Kredite nicht mehr abbezahlen. In Folge davon geraten sie in ein Netz aus Schulden, aus dem sie nur schwer wieder herauskommen können. Viele unterschätzen einfach die finanzielle Belastung, die man über mehrere Jahre hat, wenn man sich dafür entscheidet, einen Kredit aufzunehmen.

Es gibt aber einen Weg aus der finanziellen Krise, der den Namen Verbraucherinsolvenz trägt. Schon vor zehn Jahren wurde diese Möglichkeit eingeführt, damit man sich dann, wenn man viele Kredite aufgenommen hat und diese nicht abbezahlen kann, oder wenn man anderweitig Schulden hat, nicht in den finanziellen Ruin gerät. Besonders auffällig ist aber, dass es bereits im ersten Halbjahr diesen Jahres mehr als 50.000 Verbraucherinsolvenzen gab – das sind vier Prozent mehr als noch im letzten Jahr. Betrachtet man sich diese Zahlen im Vergleich, fällt auf, dass die Zahl derer, die Verbraucherinsolvenz anmelden mussten, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist.

Für viele ist die Verbraucherinsolvenz die letzte Möglichkeit, einen Neuanfang zu wagen, ohne durch Kredite, die nicht abbezahlt werden können, in den finanziellen Ruin zu geraten. Innerhalb von sechs Jahren kann man durch dieses Verfahren als Privatkonsument von seinen Schulden befreit werden. Beantragt werden kann die Verbraucherinsolvenz von überschuldeten Verbrauchern (Angestellten und Arbeitern), aber auch von Hausfrauen, Rentnern, Beamten und Arbeitslosen. Auch freie Mitarbeiter, leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder und Selbstständige bekommen die Möglichkeit, sich durch dieses Verfahren von ihren Schulden zu befreien.

Sofern man ein Verbraucherinsolvenzverfahren als einzige Möglichkeit ansieht, aus den Schulden zu kommen, sollte man einen , einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater konsultieren. Diese werden dann die notwendigen Schritte einleiten und einen auch während dieses Verfahrens begleiten. Allerdings schafft es nicht jeder, das zu bestehen. In den sechs Jahren, in denen dieses läuft, darf man nämlich keine Schulden, etwa durch die Aufnahme eines Kredit, machen. Dafür ist man aber nach diesen sechs Jahren schuldenfrei.

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