Andere Formen der Sicherheiten
Die genannten beziehen sich lediglich auf die deutschen Kreditinstitute, bei denen ein Geldanlagekonto eröffnet wird. Andere Produkte zur , bei denen die Banken nur als Vermittler auftreten, und auch bei einer Anlage bei einer ausländischen Bank, die nur eine Niederlassung in Deutschland hat, sind die Sicherheiten anders gegeben. Aus diesem Grund ist es auch hier von besonders großer Bedeutung für die Anleger, dass die genauen Bedingungen zu diesem Punkt aus dem Vertrag, bzw. aus den AGB´s der Anbieter entnommen werden.
Produkte bei ausländischen Anbietern Für die Anlageprodukte, die bei einer ausländischen Bank abgeschlossen werden, ist auch von Bedeutung, wo dieses Institut seinen Sitz hat. Gerade aktuell wird ein neues Gesetz verfasst, welches eine gemeinsame Einlagensicherung der europäischen Länder vorgibt. Bis dieses allerdings in Kraft tritt, gelten die vorgegebenen Regeln der jeweiligen Länder.
Sicherheiten bei Aktien, Wertpapieren, etc. Da Aktien, Wertpapiere und auch Fonds nicht den Kreditinstituten gehören, sondern diese nur für die Kunden diese verwalten, kann die Einlagensicherung hier nicht greifen. Sollte es dann doch einmal passieren, dass das Institut, bei dem eine solche Anlage geführt wird die Insolvenz anmelden muss, dann ist das Kreditinstitut verpflichtet, diese Anlagen auszugeben. Sie können direkt an den Eigentümer gegeben werden, oder aber auch an ein anderes Kreditinstitut damit beauftragt werden, dieses im Namen des Kunden weiterzuführen.
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