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Donnerstag, April 25, 2024
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Arbeitsrecht – Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

 

    

Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag 

Im Grunde genommen Regelt der Arbeitsvertrag die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander.
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die sich als ableiten lässt, der Beschäftigung so nachzugehen, dass sie für den Arbeitgeber positive Auswirkung hat. Das bedeutet, er muss seine Arbeit so ausführen, wie es der Arbeitgeber wünscht. Der Arbeitnehmer hat somit die Arbeitspflicht. Der genaue Umfang ist aus dem Arbeitsvertrag zu entnehmen. Sollte der Arbeitnehmer seiner Pflicht, die Arbeit so auszuführen, wie es der Arbeitgeber auch möchte, nicht im vollen Umfang nach, dann kann der Arbeitgeber daraus Konsequanzen ziehen. Bevor es allerdings zu der auch kommen kann, müssen und Zurechtweisungen vorgelegen haben. Auch dieses regelt das für den Angestellten.
Auch ist eine Treuepflicht aus dem Arbeitsvertrag abzuleiten. Dieses bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er alles für seinen Betrieb machen muss. Er darf dem Betrieb keinen wissenden Schaden zufügen, denn dieses kann auch seinen Arbeitsplatz kosten. Der Arbeitnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er seiner Arbeit so nachkommt, dass es dem Betrieb zugute kommt und nicht, dass es ihm schadet. So ist es dei Pflicht, betriebsinternen Geheim zu halten, nicht einen Wettbewerb gegenüber den Betrieb zu führen, etc.
Für die Arbeiten bekommt er dann, und das ist die erste Pflicht des Arbeitgebers, Lohnzahlungen. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, die Arbeitskraft zu vergüten. Dieses gilt für den zu zahlenden Lohn, die Abfindungen nach dem Beschäftigungsverhältnisses und auch für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge.
Des weiteren Art der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Er muss dafür Sorge tragen, dass Vorkehrungen getroffen werden, die als Schutz für die Krankheit, das Alter, die Pflege, die Arbeitslosigkeit gelten. Aus dieser Pflicht ergibt es sich, das aus dem Beschäftigungsverhältnis entsprechende Sozialversicherungen abgeschlossen werden. Auch das Betreiben des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz ist hier zu finden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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