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Samstag, November 30, 2024
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Reiserecht – Wie hoch kann die Schadensersatzforderung sein?

 

    

Wie hoch kann die Schadensersatzforderung sein? 

Eine Schadensersatzforderung sollte die Kosten decken, die dem Reisenden entstanden sind. Darüber hinaus kann auch eine Zugabe erfolgen, muss aber nicht sein. Beachtet werden sollte bei einer Schadensersatzforderung immer die genaue Benachteiligung, die entstanden ist, denn auf dieser Basis werden dann auch die Schadensersatzzahlungen festgelegt werden können. Da dieses Problem ein sehr schwerwiegendes werden kann, sollten sich die Reisenden für das Durchsetzen einer Schadensersatzforderung lieber an einen Anwalt wenden, der kennt die genauen Höhen besser.

Warum soll der Reiseveranstalter einen Schadensersatz zahlen, ist die Frage, die auch für die Höhe dieser ausschlaggebend ist. Liegt ein Mangel am Urlaubsort vor, der dem Reisenden nicht den schönen Urlaub bieten kann, den er sich erhofft hat? In diesem Fall wird die Schadensersatzforderung sicherlich nicht allzu hoch ausfallen können. Denn es kann lediglich die Reisepreishöhe als Grundlage gelten, über welche sich dann die Höhe des Schadensersatzes bemisst. In den seltensten Fällen bekommen die Reisenden einen Zusatz gezahlt, weil sie sich auf den Urlaub so gefreut haben.

Ist am Reiseort aber dem Reisenden direkt ein Schaden, durch einen Mangel, entstanden, dann kann die Schadensersatzforderung deutlich höher ausfallen. Auch hier muss wieder beachtet werden, um was für einen Schaden es sich gehandelt hat. Ist es ein körperlicher, dann muss auf die Haftung des Veranstalters hingewiesen werden und sollte dieser uneingeschränkt hierfür haftbar gemacht werden können, dann sind Schadensersatzforderung auch in mehrstelligen Beträgen möglich. Zusätzlich hierzu kann auch noch Schmerzensgeld verlangt werden, wenn es sich um einen bleibenden Schaden der Reisenden handelt. Hier sollte aber zwingend der Anwalt aufgesucht werden.

Bei einer Lebensmittelvergiftung, die auf das schlechte Essen zurückzuführen ist, muss auch erst wieder die Beweislage gesichert werden. Stellt es sich als bewiesen heraus, dass tatsächlich das Hotelessen schuld war, dann kann auch hier der Veranstalter haftbar für eine Schadensersatzforderung gemacht werden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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