Mehrere Einzelhändler könnten gegen die Ungleichbehandlung der staatlichen Entschädigung für coronabedingte Umsatzverluste klagen, glaubt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE) Stefan Genth. Der Grund liege in der ungleichen Behandlung im Vergleich zur Gastronomie. „Große Handelsunternehmen bekommen gar keinen Betriebskostenzuschuss, während das bei der Gastronomie und Hotellerie völlig anders ist“, kritisierte Genth im Morgenmagazin des ZDF.
Beginnend mit dem morgigen Mittwoch müssen die meisten Einzelhändler als Maßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus bis einschließlich 10. Januar ihre Geschäfte schließen. Im Gegensatz dazu dürfen Supermärkte und Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, offen bleiben.
Bis zu 250.000 Jobs im Einzelhandel bedroht
„Diese Ungleichbehandlung geht einfach nicht“, sagte Genth. Der Einzelhandel habe im Pandemiejahr 2020 schon bislang wesentlich weniger Umsatz gemacht. Oft sei das Eigenkapital der Unternehmen bereits jetzt komplett aufgezehrt. Der HDE-Hauptgeschäftsführer rechnet damit, dass bis zu 50.000 Geschäfte aufgeben und damit 250.000 Jobs verloren gehen könnten, ganz besonders in den Innenstädten.
Die Bundesregierung stellt elf Milliarden Euro pro Monat bereit, um den vom Shutdown betroffenen Geschäften unter die Arme zu greifen. Die Unterstützung sei eine geeignete Maßnahme, allerdings sei das Verfahren viel zu technokratisch, argumentiert Genth. Aus diesem Grund würden die Auszahlungen erst im März fließen.
Online-Handel ist kaum Ausgleich für Umsatzverluste
Für wenig zielführend hält Genth auch die Sonderabschreibungs-Möglichkeiten für Warenlager. Diese spülten oft keine Liquidität in die Kassen, da einige Einzelhändler gar keine Gewinne erwirtschaftet hätten und folglich auch keine Steuern zahlen würden. „In diesem Fall bekommen sie vom Staat nichts zurück“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des HDE. Der Online-Handel könne die im stationären Einzelhandel verloren gegangenen Umsätze nur zum Teil ersetzen, sagte Geth.
Durch die jüngst beschlossene sogenannte „Überbrückungshilfe III“, die ab Januar 2021 ausgezahlt werden soll, wird der Höchstbetrag von 200 000 Euro auf 500 000 Euro angehoben. Der Staat erstattet dabei betriebliche Fixkosten. Gastronomische Betriebe erhalten hingegen bis zu 75 Prozent des Umsatzausfalls ersetzt.