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Mittwoch, April 17, 2024
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Reiserecht – Mängel im Hotel

 

    

Mängel im Hotel 

Jedes Jahr zur Urlaubszeit liest und hört man von den katastrophalen Umständen, der Urlaubshotels und jedes Jahr denkt man sich, dass einem selber dieses nicht passieren kann. Aber es kann schneller kommen, als einem lieb ist. Der Mangel in einem Hotel ist nicht durch den Urlauber auszuschließen, denn sie sind bei der Buchung seltenst auch nur dem Reisenden mitgeteilt worden.

Daher sollte bei einer Buchung eines Hotels nicht alleine auf die Fotos in dem Reisekatalog geachtet werden. Diese sind oft nicht mehr aktuell oder sie lassen sich auch schnell mal durch den Fortschritt der Technik ausbessern.

Sollte der Urlauber in seinem Hotel einen Mangel feststellen, dann muss dieser umgehend auch angezeigt werden. Zum einen hat diesen den Grund, dass das Hotel den Mangel auch beseitigen kann, wenn es möglich ist, und zum anderen muss dieser Weg genutzt werden, damit auch zu Hause der Beweis besteht, dass Mängel vorlagen. Nur so kann ein Schadensersatz auch, notfalls auch gerichtlich, durchgesetzt werden. Das Hotel kann also dann, wenn es ein nur geringerer Mangel ist, nach der Anzeige diesen umgehend beheben, sodass der Urlauber keinerlei weiteren Ansprüche mehr geltend machen kann. Sollte es sich aber um einen größeren Mangel handeln, wie eine Baustelle, so kann das Hotel hier nicht für das Abstellen des Mangels sorgen. Dem Urlauber kann ein neues Hotelzimmer angeboten werden, von welchem aus die Baustelle nicht eingesehen werden kann und die Lärmbelästigung auch nicht so groß ist. Der Mangel bleibt aber auch weiterhin bestehen und kann auch den Urlaub so stark beeinflussen, gerade dann, wenn an der Ausstattung gearbeitet wird, wie dem Pool oder dem Restaurant. In diesen Ursachen kann dann nach der Rückkehr auch der Schadensersatzanspruch noch geltend gemacht werden. Zeugen und Beweise, in Form von Fotos, sollten immer genutzt werden, damit der Anspruch auch auf den genauen Ursachen belegt werden kann. Die genaue Entschädigung, die dann auch eingeklagt werden kann, ist in den Frankfurter Tabellen zu finden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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