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Freitag, März 29, 2024
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Sozialrecht – Arbeitsförderung – Gründungszuschuss

 

    

Arbeitsförderung – Gründungszuschuss 

Die Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus den Wunsch nach einer Selbstständigkeit haben, die können auch in den Genuss der staatlichen Unterstützung kommen. Auch hier kann das Sozialrecht den Menschen einen Vorteil anbieten, dass sie nicht länger nur abhängig vom Staat sind, sondern auf längere Sicht gesehen, wieder für ihren eigenen Lebensunterhalt auch aufkommen können. Der Gründungszuschuss ist die Form, die den Menschen hier unterstützen kann.
Die Arbeitslosen, die bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, die werden hier auch die genauen Vorgaben, die je nach Bundesland abweichen können, erhalten. Die Basis ist aber die, dass die Selbstständigkeit dazu dienen soll, dass die Menschen nicht mehr als Arbeitslose gelten. So muss die Arbeit, der nachgegangen werden soll, auch in einem Umfang von mehr als 15 Wochenstunden, also hauptberuflich, ausgeführt werden. Genauso muss die Person einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben, der mehr als 90 Tage ausmacht. Nur dann kann der Gründungszuschuss auch durch den Staat genehmigt werden können.
Die Person, die der Selbstständigkeit nachgehen möchte, muss einen Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit stellen und muss gleichzeitig auch nachweisen können, dass dieser Beruf auch die Lebensunterhaltungskosten einbringen kann. Es ist nachzuweisen, dass die Person sich in diesem Berufsfeld auskennt, also geeignet ist, den Beruf auch auszuüben. Des weiteren muss eine Tragfähigkeitsbescheinigung des Existenzgründungsverfahrens von einer fachkundigen Stelle vorliegen.
Sollten alle diese Bedingungen von der Person, die sich selbstständig machen möchte, auch erfüllt sein, dann kann der Antrag auf Gründungszuschuss auch genehmigt werden.
Die finanzielle Unterstützung soll zum einen die Kosten, die bei der Aufnahme der Tätigkeit entstehen decken und zum anderen soll auch eine Sicherheit der Lebenshaltungskosten gegeben werden. Der Gründungszuschuss kann für eine Dauer von maximal 15 Monaten gewährleistet werden. Der Zeitraum von neun Monaten steht allen Menschen zu, die die Bedingungen auch erfüllen. Hier werden dann Gelder in der Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes gezahlt und zusätzlich werden jeden Monat weitere 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt werden. Nach dem Ablauf der 9 monatigen Frist kann der Zuschuss noch einmal um weitere 6 Monate verlängert werden. Die Selbstständigen, die nachweisen können, dass sie den Beruf auch gewinnbringend ausüben, die bekommen jeden Monat den Betrag von 300 Euro für die soziale Absicherung auch weiterhin gezahlt.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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