Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt Jede Person in der Bundesrepublik Deutschland soll mit der auch ein Existenzminimum gegeben werden, mit der ein Leben ermöglicht werden soll. Diese finanzielle Hilfe, die die Sozialhilfe hier leistet, wird als die Hilfe zum Lebensunterhalt bezeichnet. Auch die Übernahme der angemessenen Mietkosten ist in diesem Teil der für die Menschen vorgesehen. Die Kosten, die der Staat als angemessen ansieht, werden so direkt an den Vermieter, oder auch über die Sozialhilfeauszahlung an den Berechtigten gezahlt werden. In Ausnahmefällen kann Mehrbedarf geltend gemacht werden, wenn eine der Personen, die berechtigt ist, Leistungen zu beziehen, schwanger oder auch behindert ist. In besonders schweren Situationen, wenn eine Wohnungslosigkeit droht, kann über die Hilfe zum Lebensunterhalt auch hier geholfen werden. Die Kosten für die Mietkaution, die Kosten für die Ausstattung einer Wohnung, für das Renovieren, etc. kann von dem Sozialamt gezahlt werden. Es kann als Zuschuss oder auch als zinsloses Darlehen gegeben werden. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |