Unter einem Treuhandkonto versteht man ein Konto bei einem Kreditinstitut oder einem , das nicht vom Kontoinhaber selbst, sondern von einem unabhängigen Treuhänder verwaltet wird.
Nötig wird die Eröffnung eines solchen Kontos aus verschiedenen Gründen, z.B. im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzen oder bei der Vollstreckung von Testamenten. Auch beim Hinterlegen von Mietkautionen kommen Treuhandkonten häufig zum Einsatz. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Formen dieser Konten: offene und verdeckte Treuhandkonten.
Bei der offenen Variante wird das Konto zwar auf den Namen des Treuhänders eröffnet, aber zur Kennzeichnung mit einem Zusatz versehen. Bei einem verdeckten Treuhandkonto fällt dieser Zusatz weg, es ist also von außen nicht als ein solches zu erkennen.
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