Die deutsche Börse verlangt von allen Aktiengesellschaften, die in ihren Indizes im Prime-Segment notiert sind, neben dem jährlichen Geschäftsbericht einen Quartalsbericht. Auch die nicht-deutschen Aktiengesellschaften müssen eine laufende Quartalsberichterstattung vorlegen. Ziel des Quartalsberichtes ist es, den Aktionären und den Anlegern aktuelle Informationen über das Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ein Anleger, der kurzfristig investieren möchte, kann nicht immer bis zum nächsten anlässlich der veröffentlichten Geschäftsbericht warten. Durch den vom Unternehmen herausgegebenen Quartalsbericht, der verbindliche Informationen enthält, verlieren durch weniger seriöse Quellen lancierte Gerüchte, die die Kaufentscheidung des Anlegers manipulieren sollen, an Einfluss. Für die Einschätzung einer Aktieninvestition ist auch beim Quartalsbericht weniger der Rückblick auf die vergangenen drei Monate als vielmehr der Ausblick in die Zukunft von entscheidender Bedeutung.
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