Fachbegriff aus Bankenkreisen. Die aus dem angelsächsischen stammende Bezeichnung Public Disclosure bedeutet übersetzt soviel wie der Öffentlichkeit preisgeben.
Genauer gesagt ist damit gemeint, dass Banken von Gesetzes wegen dazu gezwungen sind, bestimmte betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Informationen der Öffentlichkeit preiszugeben. Dazu können z.B. die Höhe der Eigenkapitalausstattung, die hauptsächliche Verwendung des zur Verfügung stehenden Kapitals oder schuldrechtliche Verpflichtungen zählen.
Grund für diese gesetzliche Verpflichtung ist, dem Kunden bzw. Interessenten zu ermöglichen, die und Vertrauenswürdigkeit des Kreditinstituts selbst einschätzen zu können. Seit dem Jahr 2007 ist in Deutschland gesetzlich festgelegt, dass die Veröffentlichung solcher Informationen mindestens einmal im Jahr erfolgen muss.
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