Der Partizipationsschein ist einer normalen Aktie und deren Bedingungen ähnlich, aber hat doch Besonderheiten. Der Partizipationsschein wurde von einer Schweizeraktiengesellschaft ausgegeben als Beteiligungspapier. Dieses Beteiligungspapier weißt zwar für den Käufer Vermögensrechte auf, doch anders als wie bei der Aktie kein oder Mitgliedschaftsrechte werden durch ihn nicht verbrieft. Der Partizipationsschein wurde deswegen so geschaffen , dass sich die Gesellschaft vor unerwünschten Einflüssen schützen könnte, auch durch Verfremdung bei gleichzeitigen riskotragenden Kapital. Da die unerwünschten Einflüsse verhindert worden sind durch den Partizipationsschein kann die Firma ihre eigenen Ziele verfolgen ohne Rücksicht zu nehmen auf gewinnsüchtige Auktionäre. Rein rechtlich gesehen sind Partizipationsscheine eher dem Genußschein ähnlich.
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