Das so genannte Konzessionsgeld ist der Vorläufer der heutigen Gewerbesteuer. Der Name rührt daher, dass die Zahlung diese Abgabe früher die Voraussetzung dafür war, eine Konzession für die Ausübung eines Gewerbes zu erhalten.
Noch heute kennt man den Begriff z. B. von der Eröffnung einer Gaststätte oder einer Anwaltskanzlei. Aber auch aus anderen Bereichen kennt man Konzessionsgelder, auch wenn diese hier unter zumeist anderen Begriffen bekannt sind. So zum Beispiel die in Deutschland üblichen GEZ Gebühren, das heißt, die Gebühren für Rundfunk und Fernsehen der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten.
Auch sie stellen Konzessionsgelder da.
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