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Handgeld – Finanzlexikon

Der Begriff Handgeld ist im wirtschaftlichen Bereich in verschiedenen Bedeutungen im Umlauf. Im Immobilienbereich z. B. hat er sich als Bezeichnung für eine Vorauszahlung an den Verkäufer eingebürgert.
Diese Vorauszahlung wird im allgemeinen dafür getätigt, um den offiziellen Gebäudepreis möglichst niedrig zu halten und damit weniger Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen. Im betriebswirtschaftlichen Bereich bezeichnet das Handgeld dagegen eine spezielle Kasse, aus der sich Mitarbeiter in leitender Position bedienen dürfen, um damit kleinere Spesenbeträge zu begleichen.
Während normale Spesenausgaben mit Quittungen zu belegen sind, sind für die Ausgaben mit dem Handgeld keinerlei Nachweise zu erbringen. Es handelt sich dabei also um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

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