Unter einer Gehaltsnebenleistung versteht man die freiwillige Leistung eines Arbeitgebers an seinem Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer bekommt also – neben seinem vertraglichen festgelegten Gehalt bzw. Lohn – weitere Zusatzleistungen im Form von Gehaltszahlungen, Prämien, Aktien (-Optionen) oder ähnliches. Auch Zuschüsse zu Versicherungen, günstige Darlehen oder Zuwendungen in Form von Sachwerten können als Gehaltsnebenleistungen bezeichnet werden. Der Arbeitnehmer hat auf diese Leistungen keinen gesetzlichen Anspruch, da sie rein freiwillig vom Arbeitgeber ausgeschüttet werden.
Ziel des Arbeitgebers ist dabei oft, die Motivation und Leistungsbereitschaft des entsprechenden Mitarbeiters zu verbessern und es ihm zu ermöglichen, sich besser mit dem Unternehmen zu identifizieren.
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