Als Außenbeitrag wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die Differenz aus Exporten und Importen einer Volkswirtschaft bezeichnet.
Der Außenbeitrag ist somit positiv, wenn die Exporte die Importe übersteigen und negativ, wenn die Volkswirtschaft mehr importiert als sie exportiert. Ein positiver Außenbeitrag führt zu einem überschuss, während ein negativer Wert zu einem Handelsbilanzdefizit führt.
In Deutschland ist der Außenbeitrag seit den 60er Jahren stets positiv, während in anderen Ländern, wie etwa den USA, stets mehr importiert als exportiert wurde. Der Anteil des Außenbeitrages am deutschen Bruttoinlandsprodukt belief sich im Jahr 2008 auf etwa sechs Prozent. Ein dauerhaft positiver Außenbeitrag führt zu Forderungen gegen das Ausland in großem Umfang.
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