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Wohn-Riester: Die neue Eigenheimzulage – Kredit & Finanz-Ratgeber

Wohn-Riester: Die neue Eigenheimzulage
Tipp von Redaktion am 11. Dezember 2008

Im Jahr 2006 lief die frühere Eigenheimzulage aus, mit der Bauherren ihr Vorhaben budgetverträglicher gestalten konnten. Jüngst beschloss der Bundestag die Eigenheimrente, die insbesondere für junge Familien einen teilweisen Ersatz darstellen kann: Der „Wohn-Riester“ ermöglicht es in Zukunft, Guthaben aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen sowie laufende Einzahlungen in diese zum Bau oder zum Kauf einer zur Eigennutzung bestimmten Immobilie heranzuziehen. Dabei stehen sowohl die Einzahlungen der Vertragsinhaber als auch die staatliche Zulagen zur Tilgung eines Immobilienkredites zur Verfügung.
Die Zuschüsse können sich durchaus sehen lassen und stellen -im Gegensatz zur betragsmäßig eher gering ausgefallenen Wohnungsbauprämie – eine spürbare Entlastung dar. Wer vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, kann sich über die Grundzulage in Höhe von 154 Euro freuen. Für Nachwuchs legt der Fiskus noch die Kinderzulage oben drauf: 185 Euro jährlich für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 zur Welt gekommen sind und sogar 300 Euro für ganz jungen Nachwuchs können Eltern vereinnahmen.
Werden die Einzahlungen und Zulagen aus Riester-Verträgen zur Immobilienfinanzierung herangezogen, werden die Altersvorsorge-Verträge fiktiv weitergeführt. Einlagen und Zuschüsse werden dabei mit dem gesetzlichen Garantiezins verzinst. Die Fortführung ist in steuerlicher Hinsicht von Bedeutung: In der Einzahlungsphase können die Altersrücklagen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. In der Rentenphase allerdings erfolgt eine Besteuerung der gesamten Auszahlung (und nicht nur des Ertragsanteils) mit dem persönlichen Steuersatz.
Wer die entnommenen Beiträge nicht rechtzeitig wieder zurückführt, muss deshalb mit einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt im Rentenalter rechnen und sollte deshalb frühzeitig entsprechende Anstrengungen anstellen.
Dringlich ist die Thematik um dem Wohn-Riester allerdings vorerst für nur wenige Sparer: der Gesetzgeber hat verfügt, dass bis zum Jahr 2010 nur Guthaben aus Verträgen entnommen werden dürfen, die sich auf mindestens 10.000 Euro belaufen.
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