-0.8 C
München
Freitag, November 22, 2024
StartFragen und AntwortenRiester: Zusatz-Vorsorge für Arbeitnehmer - Kredit & Finanz-Ratgeber

Riester: Zusatz-Vorsorge für Arbeitnehmer – Kredit & Finanz-Ratgeber

Riester: Zusatz-Vorsorge für Arbeitnehmer
Tipp von Redaktion am 16. Dezember 2008

Die gesetzliche Rentenversicherung ist angesichts der demographischen Entwicklung in der BRD zunehmend überfordert und wird in absehbarer Zeit eine auskömmliche Rente für das Gros der Ruheständler nicht mehr sicherstellen können. Der Staat fördert deshalb die dringend notwendigen privaten Zusatzmaßnahmen mit Zuschüssen und Steuervorteilen. Die im Jahr 2002 eingeführte Riester-Rente bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, eine ansehnliche Zusatzrente aufzubauen und wird von den Bürgern zunehmend genutzt: 12 Millionen Riester-Verträge werden insgesamt in Deutschland unterhalten.
Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, erwirbt den vollen Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Diese setzen sich aus der Grundzulage in Höhe von 154 Euro sowie der Kinderzulage in Höhe von 185 Euro zusammen. Zusätzlich können die Einzahlungen in Riester-Verträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Bei Vertragsinhabern mit einem hohen Einkommen kann sich so eine Förderquote von mehr als 50 Prozent ergeben.
Die Riester-Policen können wahlweise auf einem Banksparplan oder einem Investmentfonds beruhen, wobei in letzterem Fall eine Kapitalgarantie sicherstellt, dass die einbezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit in voller Höhe zur Verfügung stehen. Während der Einzahlungsphase sind die Guthaben in Riester-Verträgen vor Pfändung durch Gläubiger geschützt und werden auch nicht bei der Vermögensbemessung im Rahmen eines Hartz IV-Antrags berücksichtigt.
In der Auszahlungsphase, die ab dem 61. Lebensjahr beginnen kann, wird die Rente in voller Höhe mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz des Empfängers versteuert. Bis zu 30 Prozent der Vertragsguthaben können bei Eintritt in den Ruhestand in Form einer Kapitalabfindung ausbezahlt werden, die restlichen Mittel werden als lebenslange Rente gezahlt.
Ähnliche Fragen zum Thema:

Beliebte Beiträge