Langläufig ist der Ratenkredit auch unter der Bezeichnung Konsumentenkredit bekannt. Die verschiedenen Kreditinstitute bieten ihren Kunden einen solchen Ratenkredit unter den unterschiedlichsten Bezeichnungen an. Der wohl bekannteste Ratenkredit ist der Autokredit.
In den Jahren nach dem Wiederaufbau ab dem Jahre 1950 fand diese Kreditart in Deutschland weite Verbreitung. Während dieser Zeit wurden solche Kredite hauptsächlich von den so genannten Teilzahlungsbanken angeboten. Heute dagegen ist ein Ratenkredit Bestandteil eines jeden Bankangebotes.
Der Ratenkredit wird heutzutage genutzt, um teuere und langlebige Waren zu finanzieren. Der geliehene Kreditbetrag wird dabei in monatlich gleich bleibenden Beträgen, über eine vorher festgelegte Laufzeit, von dem Kreditnehmer an den Kreditgeber zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt bei diesem Kredit in Raten, zuzüglich der vereinbarten Zinsen. Der wird als Privatkredit angesehen. Er ist also ausschließlich für Privatpersonen gedacht. Bei einem Abschluss eines Ratenkredites wird von der Bank, als Kreditgeber, lediglich als Sicherheit eine aktuelle Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung verlangt. Bevor nun ein Ratenkredit vergeben wird, überprüft der Kreditgeber die Bonität, die Kreditwürdigkeit, des Kreditnehmers.
Bei einer nicht ausreichenden Kreditwürdigkeit kann der Kreditnehmer in diesem Fall noch eine zusätzliche Bürgschaft vom Kreditnehmer verlangen. Hierbei bürgt ein Dritter bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers. Ein Ratenkredit läuft in der Regel über mehrere Monate. Die zuzahlenden Raten sind jeweils gleich bleibend. In einer Rate sind bereits die Tilgung des Kredites, die vereinbarten Zinsen, soweit die Gebühren berücksichtigt. In der monatlichen Kreditrate ist ein Zinsanteil für dreißig Zinstage enthalten.
Liegt nun zwischen der Auszahlung des Kreditbetrages und der Zahlung der ersten fälligen Rate mehr als 30 Tage, dann werden in diesem Fall die anfallenden Zinsen neu berechnet und in die erste Ratenzahlung auf genommen. Die hierbei entstehenden Zinsen werden langläufig als Anlaufzinsen bezeichnet.
Die meisten Banken berechnen bei der Bereitstellung eines Ratenkredites eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Prozent. Diese wird dann zu den monatlichen Raten gerechnet. Vereinzelt werden dem Kreditnehmer auch so genannte Restschuldversicherungen angeboten. Diese kann bei einer Zahlungsunfähigkeit in Anspruch genommen werden. Der Betrag für solch eine Versicherung wird dann ebenfalls zu den monatlichen Raten gerechnet.
Jeder Abschluss eines Ratenkredites wird der SCHUFA übermittelt. Bei der Inanspruchnahme eines Ratenkredites ist jeder Kreditnehmer gut beraten, einen Vergleich der unterschiedlichen Bankangebote durchzuführen. Gegenüber Filialbanken od