Experten: Riester lohnt für jeden
Tipp von Redaktion am 11. Dezember 2008
Die private Altersvorsorge gewinnt angesichts sinkender Versorgungslevel in der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend an Bedeutung. Fachleute raten eindringlich zu ambitioniertem Engagement, um die drohende Versorgungslücke zu schließen und dem Gespenst der Altersarmut zu entkommen. Die staatlich geförderte Riester-Rente stellt nach Einschätzung der meisten Experten eine geeignete Basis der privaten Vorsorge dar und eignet sich für beinahe jeden Sparer.
Der besondere Reiz der Riester-Rente liegt in den Zulagen des Staates sowie in der steuerlichen Vergünstigung in der Ansparphase. Darüber hinaus sind die Vertragsguthaben in der Sparphase gegen Pfändung geschützt und bieten so eine verlässliche Vorsorge auch für den Fall einer zwischenzeitlichen Privatinsolvenz.
Die Förderung, die beim zuständigen Finanzamt beantragt werden muss, setzt sich aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich und einer Kinderzulage von 185 Euro im Jahr zusammen. Die Zuschüsse werden jedem Antragsteller gewährt, der mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, wobei eine Höchstgrenze von 2100 Euro im Jahr beachtet werden muss. Auch wer kein Einkommen generiert, etwa weil Kinder erzogen werden oder aus anderen Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt wird, kann die Zulagen in voller Höhe vereinnahmen, indem der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich in einen Vertrag einbezahlt wird.
Die Guthaben in Riester-Produkten können wahlweise in einem Banksparplan oder einem Investmentfonds angelegt werden, so dass konservativ wie chancenorientiert ausgerichtete Anleger geeignete Anlagekonzepte realisieren können.
Die Einzahlungen abzüglich der Zulagen können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Die Auszahlung der Rente kann für bis zu 30 Prozent des Vertragsguthabens in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung erfolgen, die restlichen Mittel werden in Gestalt einer lebenslangen Rente ausbezahlt. Die Verrentung kann ab dem 60. Lebensjahr beginnen und bis maximal zum 76. Lebensjahr hinausgeschoben werden.
Der besondere Reiz der Riester-Rente liegt in den Zulagen des Staates sowie in der steuerlichen Vergünstigung in der Ansparphase. Darüber hinaus sind die Vertragsguthaben in der Sparphase gegen Pfändung geschützt und bieten so eine verlässliche Vorsorge auch für den Fall einer zwischenzeitlichen Privatinsolvenz.
Die Förderung, die beim zuständigen Finanzamt beantragt werden muss, setzt sich aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich und einer Kinderzulage von 185 Euro im Jahr zusammen. Die Zuschüsse werden jedem Antragsteller gewährt, der mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, wobei eine Höchstgrenze von 2100 Euro im Jahr beachtet werden muss. Auch wer kein Einkommen generiert, etwa weil Kinder erzogen werden oder aus anderen Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt wird, kann die Zulagen in voller Höhe vereinnahmen, indem der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich in einen Vertrag einbezahlt wird.
Die Guthaben in Riester-Produkten können wahlweise in einem Banksparplan oder einem Investmentfonds angelegt werden, so dass konservativ wie chancenorientiert ausgerichtete Anleger geeignete Anlagekonzepte realisieren können.
Die Einzahlungen abzüglich der Zulagen können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Die Auszahlung der Rente kann für bis zu 30 Prozent des Vertragsguthabens in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung erfolgen, die restlichen Mittel werden in Gestalt einer lebenslangen Rente ausbezahlt. Die Verrentung kann ab dem 60. Lebensjahr beginnen und bis maximal zum 76. Lebensjahr hinausgeschoben werden.
Ähnliche Fragen zum Thema:
Mehr zum Thema