Existenzgründer: KfW-Startgeld schafft Finanzierungsbasis
Tipp von Redaktion am 28. Dezember 2008
Ein Großteil der Existenzgründungen scheitert bereits nach kurzer Zeit. Häufiger Grund für das Misslingen auch gut durchdachter Vorhaben ist dabei nach Ansicht von Gründungsexperten und Unternehmensberatern eine nicht ausreichende Kapitalausstattlung der Unternehmen. Eigenkapital ist bei Gründern oft nur in geringem Umfang vorhanden und Banken zeigen sich bei der Kreditvergabe an Jungunternehmer nicht erst seit der Finanzkrise sehr zurückhaltend. Vorhaben, die nicht besonders kapitalintensiv sind, wie es für die meisten Gründungen im Dienstleistungsbereich zutrifft, können über das Startgeldprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden. Die Förderbank vergibt an Gründer, Freiberufler und Unternehmer, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt tätig sind, Kredite bis zu einem Umfang von 50.000 Euro. Die Darlehen werden mit einer Haftungsfreistellung für die Hausbank über 80 Prozent ausgereicht und können deshalb auch von jungen Unternehmern ohne große Sicherheiten aufgenommen werden. Finanziert werden können grundsätzlich alle notwendigen Investitionen: Von Grundstücken und Gebäuden bis hin zu Wareneinkäufen ist alles möglich. Einzige Bedingung für die Aufnahme in das Programm ist ein Vorhaben, das nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
Das Startgeld-Darlehen ist mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet und wird auch für Vorhaben gewährt, die zunächst im Nebenerwerb ausgeübt werden, sofern auf absehbare Zeit eine Ausweitung als Vollzeitbeschäftigung erfolgt. Die Zinsen der Kredite sind vergleichsweise günstig und können über die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Das Angebot eignet sich somit für alle Gründer und Jungunternehmer, die überschaubaren Finanzierungsbedarf verzeichnen. Beantragt werden Kredite aus dem Startgeld-Programm bei der Hausbank, die alle notwendigen Formulare bereithält und Antragsteller berät.
Das Startgeld-Darlehen ist mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet und wird auch für Vorhaben gewährt, die zunächst im Nebenerwerb ausgeübt werden, sofern auf absehbare Zeit eine Ausweitung als Vollzeitbeschäftigung erfolgt. Die Zinsen der Kredite sind vergleichsweise günstig und können über die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Das Angebot eignet sich somit für alle Gründer und Jungunternehmer, die überschaubaren Finanzierungsbedarf verzeichnen. Beantragt werden Kredite aus dem Startgeld-Programm bei der Hausbank, die alle notwendigen Formulare bereithält und Antragsteller berät.
Ähnliche Fragen zum Thema: