Die Steuernummer
Die alte Steuernummer
Die Steuernummer wurde ursprünglich von den Bundesländern mit einem jeweils eigenen Zahlencode vergeben. Von Bundesland zu Bundesland konnte sie unterschiedliuch lang sein. Mit Einführung der elektronischen Steuererklärung wurde jedoch eine bundesvereinheitlichte Steuernummer eingeführt, den verschiedenen Kennziffern, die im folgenden weiter erläutert werden, wurde lediglich eine bundeslandeigene Kennziffer vorangestellt. In den ursprünglichen landeseinheitlichen Steuernummern wurden die Platzhalter F, B, U und P, für die jeweils verschiedene Kennziffern eigesetzt worden waren, unterschiedlich dicht vergeben. Bei der bundeseinheitlichen Steuernummer traten nach der Kennziffer des Bundeslandes drei F-Zahlen, eine 0, drei B-Zahlen, vier U-Zahlen und eine P-Zahl auf.
Dafür stehen die Platzhalter:
F: Die letzten drei Ziffern der vierstelligen Bundesfinanzamtsnummer
B: Die dreistellige Bezirksnummer innerhalb des Bereiches, für den das jeweilige Finanzamt zuständig ist (in NRW ist diese Bezirksnummer vierstellig)
U: Hier wird eine persönliche Unterscheidungsnummer zugeteilt, die in NRW dreistellig, ansonsten vierstellig ist
P: Prüfziffer
Die ursprünglich unterschiedlich zusammengesetzten Steuernummern der Bundesländer wurden also durch ein vereinheitlichtes Bundesschema ersetzt. Neben der regulären Steuernummer werden weitere Identifikatoren für verschiedene Personen/Personengruppen vergeben. Dazu zählt die eTin, die zur Nutzung des elektronischen Verfahrens zur Steuererklärung () notwendig ist, die Steuer-ID für natürliche Personen, die Wirtschafts-ID, die an wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen vergeben wird, sowie die Umsatzsteuer-ID, die an Unternehmen und Unternehmer vergeben werden, die dem unterliegen.
Die neuen Steuer-ID
Die bundeseinheitliche Steuernummer (Steuer-ID) vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und wird von diesem verwaltet. Die Zielsetzung war dabei unter anderem eine lebenslange Gültigkeit dieser neuen Steuernummer. Jedem einzelnen Bundesbürger wurde eine Steuer-ID zugeteilt, bei den Finanzbehörden wird sie sogar über das Ableben der zugeteilten Person hinaus für viele Jahre gespeichert. Grundsätzlich besteht sie aus elf Kernziffern, einer Prüfziffer sowie ein bis zwei Kennziffern für das jeweilige Bundesland. Die Ziffern bezeichnet man dabei als nichtsprechend. Sie stehen zwar jeweils für verschiedene Merkmale, geben aber alle keine Auskunft über persönliche Daten der steuerpflichtigen Person. Neben der Steuer-ID werden jedoch Familien- und gegebenenfalls frühere Namen, Vornamen, akademische Grade, Geburtstag und -ort, Geschlecht, letzte bekannte (gegenwärtige) Anschrift, die zuständige Finanzbehörde sowie gegebenenfalls der Sterbetag des Steuerpflichtigen gespeichert. Ein Vorteil der bundeseinheitlichen Steuernummer besteht darin, dass zum Beispiel bei einem Wechsel des Wohnorts keine neue Steuernummer mehr beantragt werden muss.
Das Ziel der bundeseinheitlichen Steuernummer
Mit der Bundesvereinheitlichung der Steuernummern verfolgen die Finanzbehörden das Ziel, dass in Zukunft keine neuen Steuernummern mehr aus verschiedenen Anlässen, wie beispielsweise wegen eines Wechsels des Wohnortes, mehr beantragt werden müssen. Eine Steuernummer wird einmalig vergeben und ist dann lebenslänglich gültig. Die Steuernummer wird bis zu 20 Jahre nach dem Datum des Ablebens des Steuerpflichtigen, gemeinsam mit seinen Daten, aufbewahrt. Erst dann wird sie gelöscht. Des weiteren konnte mit der Vergabe der neuen Steuer-IDs auch ein Abgleich mit dem Melderegister erfolgen, so konnte sichergestellt werden, dass eine Person lediglich bei einer Meldebehörde mit einem Hauptwohnsitz gemeldet sein kann.
Vor- und Nachteile der neuen Steuernummer
Vorteile ergeben sich durch die neue, bundeseinheitliche Steuernummer sowohl für die Behörden als auch für den Steuerzahler. Steuerbetrügern wird durch den Datenabgleich und die eindeutige Zuweisbarkeit der Betrug deutlich erschwert. Durch den Steuerabgleich ist es den Behörden jedoch auch möglich, Menschen verschiedener Einkommensgruppen, wie etwa Rentner, die aus unterschiedlichen steuerpflichtig geworden sind (zum Beispiel aufgrund des Alterseinkünftegesetzes), darauf hingewiesen werden, dass auch sie zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Eine solche Überprüfung kann nun weitaus einfacher erfolgen. Für Steuerpflichtige besteht der Vorteil vor allem, wie bereits erwähnt darin, dass bei einem Umzug, einem Arbeitsplatzwechsel oder Ähnlichem keine neue Steuernummer mehr beantragt werden muss.
Auf der Seite der Nachteile beklagen Datenschützer vor allem, dass der Bürger immer gläserner werden würde. Allerdings hat der Gesetzgeber die Sachlage erkannt und möchte den Bedenken mit verschiedenen Gesetzen entgegen wirken. So darf derzeit ausschließlich das Finanzamt Daten beim Bundeszentralamt für abrufen. Andere Behörden müssen hierzu einen Antrag stellen, dem nur unter bestimmten Vorraussetzungen und in Ausnahmefällen stattgegeben wird.
Zudem wird den Finanzämtern die Arbeit natürlich erleichtert und ein weiterer Schritt in Richtung der Digitalisierung der Daten wird gegangen. Wenn ein Steuerzahler dem Finanzamt also Auskünfte über einen Wohnortswechsel oder die Umstellung eines Angestelltenverhältnisses hin zu selbstständiger Arbeit oder ähnliche Auskünfte erteilt, kann die entsprechende Änderung in den Daten sehr schnell vorgenommen werden und bedarf keiner langen Bearbeitungszeit mehr.
Weitere, anstehende Änderungen
Nachdem mit der neuen, bundeseinheitlichen Steuernummer ein wichtiger Schritt in Richtung der Digitalisierung von Daten gegangen worden ist, soll alsbald ein weiteres elektronisches Verfahren die alte Papier-Lohnsteuerkarte ablösen. Die Steuer-ID muss dann jedem nur noch einmal gemeinsam mit dem Geburtsdatum mitgeteilt werden, eine jährliche Abgabe der entfällt somit.
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