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Bausparen: Änderungen bei der Wohnungsbauprämie – Kredit & Finanz-Ratgeber

Bausparen: Änderungen bei der Wohnungsbauprämie
Tipp von Redaktion am 28. Dezember 2008

Mit dem Jahreswechsel ändern sich die Bedingungen für die Wohnungsbauprämie. In Zukunft kann der staatliche Zuschuss zu Bausparverträgen nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Vertragsguthaben tatsächlich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Wer die Prämie noch nicht in Anspruch genommen hat, sollte deshalb noch vor dem Jahreswechsel einen Bausparvertrag abschließen und sich damit die volle Prämie ohne Restriktionen sichern. Die Bausparkassen halten Vertragsunterlagen bereit und richten sich auf verstärkte Nachfrage zum Jahresende hin ein.
Die Wohnungsbauprämie in ihrer jetzigen Form beläuft sich auf 8,8 Prozent der förderfähigen Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wobei maximal 512 Euro gefördert werden, so dass sich die Zulage auf insgesamt rund 45 Euro im Jahr beläuft. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten verdoppeln sich Bemessungsgrundlage und Höchstförderung, so dass 1024 Euro mit insgesamt bis zu 90 Euro gefördert werden. Der Umfang der Zulagen freilich hält sich in Grenzen und trägt nur moderat zur Entlastung von Eigenheimbesitzern bei. Da der Abschluss eines Bausparvertrages aber mit nur sehr geringem Aufwand verbunden ist, lohnt sich die Mitnahme der Prämie trotzdem.
Sparer unter 25 Jahren müssen sich um die Änderung allerdings keine Sorgen machen: Für sie gilt die bisherige Regelung, nach der die Wohnungsbauprämie nach Ablauf der Sperrfrist zu beliebigen Zwecken genutzt werden kann, auch bei Verträgen, die erst nach dem 31.12.08 abgeschlossen worden sind. Alle anderen sollten sich beeilen und ihre Bausparkasse aufsuchen. Viele Bausparverträge bieten heute schon die Möglichkeit, rückwirkend auf das Bauspardarlehen zu verzichten und im Gegenzug höhere Zinsen auf die Guthaben zu erhalten, so dass die Einzahlungen durch eine Reduktion der Sparleistung, die auf einem Tages- oder Festgeldkonto erbracht wird, ausgeglichen werden kann und der Abschluss des Bausparvertrages damit budgetneutral bleibt.
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