Urlaubsgeld – Urlaubsentgelt Der Unterschied zwischen dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt ist unbedingt zu beachten. Das Urlaubsentgelt ist vertraglich in dem Bundesurlaubsgesetz vereinbart. Dieses besagt, dass der Arbeitgeber auch im Falle eines Urlaubs das sonst geltende monatliche Entgelt in der gleichen Form zu zahlen hat, wie es auch in den Monaten gezahlt wird, in denen kein genommen wird. Da der Urlaub der Erholung dient, ist diese auch im Urlaubsfall eine weitere Pflicht, die der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer hat. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |