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Arbeitsrecht – Urlaubsgeld – Urlaubsentgelt

 

    

Urlaubsgeld – Urlaubsentgelt 

Der Unterschied zwischen dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt ist unbedingt zu beachten. Das Urlaubsentgelt ist vertraglich in dem Bundesurlaubsgesetz vereinbart. Dieses besagt, dass der Arbeitgeber auch im Falle eines Urlaubs das sonst geltende monatliche Entgelt in der gleichen Form zu zahlen hat, wie es auch in den Monaten gezahlt wird, in denen kein genommen wird. Da der Urlaub der Erholung dient, ist diese auch im Urlaubsfall eine weitere Pflicht, die der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer hat.
Davon ist das Urlaubsgeld zu unterscheiden. Denn dieses ist eine , die in dem Tarifvertrag oder auch in dem geregelt wird. Das Urlaubsgeld ist dem Arbeitnehmer zu einem bestimmten Termin, meist zu der Urlaubszeit zu zahlen. Ist dieses in dem Arbeitsvertrag oder in dem so geregelt, dann muss der Arbeitgeber dieser Pflicht auch nachkommen und muss den vereinbarten Betrag zahlen. In Einzelfällen kann der Arbeitgeber auch von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. In diesen Fällen muss dem Arbeitnehmer es mitgeteilt werden, dass das Urlaubsgeld, in diesem Jahr, nicht wie sonst zur Auszahlung kommen wird. Der Widerspruch muss vor dem Fälligkeitstag bei dem Arbeitnehmer eingegangen sein, damit dieser das eigentlich vereinbarte Recht auf das Urlaubsgeld auch nicht einklagen kann.

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