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Samstag, April 27, 2024
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Vorsicht bei Kinderdepots!

Vorsicht bei Kinderdepots!

Im Moment ist es relativ weit verbreitet, dass Erwachsene ihr Geld auf die Konten der Kinder übertragen, um die Abgeltungssteuer zu sparen, die 25% beträgt. Sie haben so die Möglichkeit, den so genannten Steuerfreibetrag in Anspruch zu nehmen, der für Erwachsene aber eben auch für Kinder gilt. Der Steuerfreibetrag beträgt 8.500 Euro.

Gefahr bei der Sache ist, dass das Finanzamt den Erwachsenen Erträge auch nachträglich zurechnen kann, falls es den Eindruck hat das Geld sei gar nicht das Eigentum der Kinder.

Die Richter des Finanzgerichts Rheinland- Pfalz stimmten einem zu, der in einer Prüfung bei einer Familie ermittelt hatte, dass die Eltern einer volljährigen Tochter über jegliche Konten und Depots im vollen Umfang verfügten. Er schlussfolgerte daraus, dass sämtliche Erträge den Eltern zuzurechnen sind. Die Zustimmung der rheinland- pfälzischen Richter beruhte auf dem Fehlen von Beweisen der Schenkung. Da diese Beweise fehlen, ist davon auszugehen, dass den Eltern Konten und Depots gehören.

 

Tipp:

Möchte man Angehörigen, in diesem Fall insbesondere Kindern, Geld schenken, sollte die Schenkung offiziell ablaufen. Auf diese Art kann man Urteilen wie dem oben genannten aus dem Weg gehen und Behauptungen des Finanzamtes entgegentreten.

 

Um Tipps zu Steuern zu erhalten und zu erfahren, wie man diese sinnvoll und vielleicht an anderer Stelle sparen kann, empfiehlt sich der Weg zum Steuerberater. Dieser kennt auch aktuelle Urteile und kann gegebenenfalls reagieren.

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