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KFZ-Steuer – Steuern

KFZ-Steuer

Die KFZ-Steuer – ausgeschrieben: Kraftfahrzeugsteuer – ist eine der Haupt-Steuereinnahmequellen des Bundes. Sie wird vom verwaltet, wobei ab dem 1. Juli 2014 die Bundesfinanzverwaltung für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig sein wird.

Steuerpflichtig ist in Deutschland grundsätzlich der Halter eines Kraftfahrzeugs, das zur Benutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Die Steuerpflicht beginnt damit mit der Zulassung und endet mit Abmeldung des Fahrzeugs. Grundsätzlich wird die Steuer anhand des Hubraums des Fahrzeugs oder auch nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Allerdings hat sich hier in letzter Zeit einiges getan, so werden mittlerweile auch andere Faktoren wie der Schadstoffausstoß mit in die Berechnung der KFZ-Steuern einbezogen. Ausschlaggebend können dabei sowohl die im Kraftfahrzeugschein eingetragene Schlüsselnummer als auch der Verbrauch beziehungsweise der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs sein. So wird die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland immer mehr zum umweltpolitischen Instrument, beziehungsweise zu einem Steuerorgan.

Erhoben wird die Kraftfahrzeugsteuer jeweils vom zuständigen Finanzamt, sie ist grundsätzlich jährlich und im Voraus zu entrichten. Neben den bereits erwähnten Haltern von inländischen Fahrzeugen sind auch Halter von ausländischen Fahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer steuerpflichtig, sofern sich diese Fahrzeuge dauerhaft im Inland befinden.

Dem Gesetz nach muss auch für die widerrechtliche Benutzung eines Kraftfahrzeugs der entsprechende Kraftfahrzeugsteuerbetrag entrichtet werden.

Einige Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeughalter können grundsätzlich von der Pflicht zur Entrichtung der KFZ-Steuer in Deutschland befreit werden. Dies sind insbesondere Fahrzeuge, die im Entsorgungsbereich oder auch in der Landwirtschaft genutzt werden. Auch die Fahrzeuge von karitativen Einrichtungen und Hilfs- beziehungsweise Rettungsdiensten können von der KFZ-Steuer befreit werden. Man erkennt diese Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr an den Nummernschildern mit grüner Schrift.

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