Reisebedingungen Alle Menschen sind angehalten, vor einem Vertragsabschluss die Bedingungen zu lesen. Auch bei dem Buchen einer Reise sollten sich die Reisenden hier einen Blick in die AGB´s, die Reisebedingungen erlauben, damit sie auch von allen Gegebenheiten wussten. Von besonderer Bedeutung kann dieses dann werden, wenn der Reisende von seinem Recht Gebrauch machen möchte, einen Mangel anzuzeigen. Die meisten Reiseveranstalter haben aber diese Bedingungen, wann und wie der Mangel anzuzeigen ist, nur in ihren AGB`s stehen. Der Reisende, der keine Einsicht in diese hat, wird hier nicht ausreichend informiert sein und kann schnell einiges falsch machen, welches sich dann auch auf die Erfolgsaussicht der Mangelanzeige auswirken kann. Die AGB´s werden durch die Reiseveranstalter in den Reisekatalogen abgelichtet sein, in den seltensten Fällen bekommen die Reisende eine Ausfertigung der Bedingungen auch ausgehändigt. Dieses muss nicht dazu führen, dass diese Tatsache auch helfen kann, denn die Reiseveranstalter berufen sich hierbei darauf, dass die Reise aus einem Katalog gewählt worden ist und der Kunde so auch einen Blick in die AGB´s werfen konnte. Die Pflicht, die Bedingungen auch dem Kunden auszuhändigen, kann daher auch vor Gericht nicht aufrechterhalten bleiben, denn die Bedingungen können ja wirklich eingesehen werden und sind nicht verschlossen, sodass keine Einsicht problemlos möglich wäre. Die Reisenden, die auf Nummer sicher gehen möchten, die sollten zum einen bei der Reisebuchung diesen Punkt ansprechen, sollten nach den AGB´s fragen und auch Einsicht in die Bedingungen im Reisebüro bekommen. Denn auch hier müssen sie ausliegen und müssen dem Kunden auf Nachfrage auch gegeben werden. Sollten die Bedingungen zusätzlich in Reiseprospekt abgebildet worden sein, dann genügen diese, damit die Bedingungen, wie sie dort zu finden sind, auch ausreichend sind, damit der Reisende seine Ansprüche geltend machen kann. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |