1.4 C
München
Donnerstag, April 25, 2024
StartBörse und WirtschaftReiserecht - Gepäck / Koffer verschwunden

Reiserecht – Gepäck / Koffer verschwunden

 

    

Gepäck / Koffer verschwunden 

Schneller als manche Urlauber und Reisende denken, kann es passieren, dass der Koffer verschwunden ist. Nicht nur bei einer Flugreise kann es sein, dass der eigene Koffer auf dem Gepäckband nicht mehr auftaucht, auch bei Busreisen kann der Koffer sich nicht mehr in dem Gepäckaufbewahrungsraum befinden, oder das Gepäck wird einfach aus dem Hotelzimmer entwendet. In allen Fällen kann es eine ziemlich ärgerliche Angelegenheit werden, da in dem Koffer sich immer mehr als nur einige Kleidungsstücke der Reisenden befinden.

Gut ist es sicherlich, wenn der Reisende hier eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, denn dann kann diese zumindest die finanziellen Kosten auch decken. Sehr wichtig, damit auch die Reisegepäckversicherung greifen kann, ist es, wann und wie das Gepäck abhandengekommen ist. Denn nicht in allen Fällen ist eine Deckung auch sicher. So muss das Verschwinden des Gepäcks umgehend der Versicherung auch angezeigt werden, sodass diese dann schnell eingreifen kann. Der Ort, aus dem das Gepäck verschwunden ist, ist genauso wichtig, denn nur in den Fällen, in denen das Gepäck einer anderen Person, auch einem Unternehmen zur Aufbewahrung gegeben worden ist, ist auch abgesichert. Ist der Koffer also am Flughafen aufgegeben worden, dann ist nicht mehr der Reisende selber für dieses verantwortlich und kann auch nicht dann auf dieses so achtgeben. Die Fluglinie also hat die Aufsichtspflicht und nur in diesen Fällen besteht auch der Versicherungsschutz. Gleiches gilt für das Gepäck, welches sich in dem Hotel befindet. Hier muss das Hotel dafür Sorge tragen, dass keine anderen Leute sich Zugang zu den Zimmern der Urlauber verschaffen und somit besteht auch in diesen Fällen ein Versicherungsschutz.

Allerdings kann die Versicherung nicht immer auch die tatsächlichen Kosten des verschwundenen Gepäcks auch tragen. Es wird immer am Zeitwert der Gegenstände bemessen werden, welche Kosten dann auch dem Reisenden ausgezahlt werden. Zusätzlich leisten die meisten Reiseversicherungen die Zahlungen auch nicht umgehend an die Versicherten, sodass dennoch der Reisende erst einmal in Vorleistung treten muss, damit er am Urlaubsort auch nicht ganz ohne Kleidung dasteht.

Versichert ist aber nicht immer nur das Abhandenkommen des Gepäcks, sondern auch die Beschädigung des Gepäcks. Auch hier kann ein Anspruch geltend gemacht werden, wie in den Fällen, die schon genannt worden sind.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Beliebte Beiträge