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Freitag, März 29, 2024
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Reiserecht – Ferienhausanmietung – Rechte des Reisenden

 

    

Ferienhausanmietung – Rechte des Reisenden 

Immer wieder gern nutzen viele Menschen, besonders aber die Familien, einen Urlaub in einem Ferienhaus. Der Vorteil ist der, dass es hier eine Abgrenzung zu den übrigen Urlaubern geben kann, man zwar an einem Urlaubsort ist, aber nicht immer den direkten Kontakt zu den anderen Menschen auch hat.

Nahteilig kann es aber dann werden, wenn es um die Umsetzung der Rechte der Reisenden geht. Denn hier muss immer wieder genau differenziert werden, wie und wo das Ferienhaus angemietet worden ist. Der wichtigste Grund, der als Voraussetzung für die Anwendung des Reiserechts gilt, ist der, ob das Ferienhaus privat oder geschäftlich vermietet worden ist. Sollte es der Fall sein, dass eine Privatperson privat vermietet hat, dann kann das Reiserecht nicht greifen, sondern muss dann hier das Mietrecht angewendet werden. Aber nicht immer dann, wenn eine Person als der Vermieter auftritt, muss auch davon ausgegangen werden, dass es sich um eine private Vermietung handelt, auch eine Einzelperson kann eine Ferienwohnung durchaus geschäftlich vermieten. Bei der Vermietung durch einen Reiseanbieter kann aber immer davon ausgegangen werden, dass es sich um eine geschäftliche Vermietung handelt.

Es ist bei einer privaten Vermietung eines Ferienhauses so einfach nicht möglich, dass von der Stornierung einer Buchung Gebrauch genommen werden kann, sondern muss der geschlossene Mietvertrag fristgerecht gekündigt werden. Für die Umsetzung für einen Schadensersatzanspruch, etwa, wenn ein Mangel in dem Ferienhaus vorliegt, gelten ebenso die starren Vorschriften der Mietverträge, die dann hier angewendet werden müssen. Der Urlauber kann also den Mieter zwar den Mangel anzeigen und um Abhilfe bitten, aber einen Schadensersatz kann er in den seltensten Fällen auch dann fordern, der Mietpreis kann allerdings um das Maß, welches das Mietrecht für den aufgetretenen Mangel vorsieht, gekürzt werden. Auch entscheidend kann es sein, in welchem Land das Ferienhaus angemietet wird. Denn, wenn eine Anmietung im Ausland über einen privaten Vermieter genutzt wird, dann kann das deutsche Recht nicht umgesetzt werden, hier wäre die jeweilige Rechtsprechung des Landes für die Wahrung der Rechte der Mieter eines Ferienhauses entscheidend. Aus allen diesen Punkten sollte klar werden, dass eine private Anmietung eines Ferienhauses durchaus günstiger sein kann, rechtlich gesehen, aber auch mit Nachteilen gerechnet werden muss. Im Zweifel sollten immer die Vertragsbedingungen eingesehen werden, bevor der Vertrag auch zustande kommt.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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