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Zwischengewinn – Kredit und Finanzlexikon

Bei Investmentfonds fallen regelmäßig Erträge an, die von den Gesellschaften gesondert ausgewiesen werden. Beim Kauf von Investmentanteilen sind diese Erträge als Zwischengewinn gesondert zu dem Kaufpreis zu zahlen und werden auch gesondert ausgewiesen.

Es handelt sich hier steuerrechtlich um negative Einnahmen aus Kapitalvermögen. Werden Anteile von Investmentfonds im Laufe des Jahres verkauft, erhält der Verkäufer die bis dahin angefallenen Zwischengewinne ausgezahlt. Hierbei handelt es sich um positive Kapitalerträge, die in der Steuererklärung anzugeben sind. Die Saldierung (Verrechnung) positiver Erträge mit den negativen Erträgen in der Steuererklärung ist möglich.

Bei den Zwischengewinnen handelt es sich um Zinserträge und nicht um Wertsteigerungen durch Kursgewinne. Erträge aus diesen Kursgewinnen sind innerhalb der von 12 Monaten zu versteuern. Ab 2009 entfällt diese Frist, so dass solche Gewinne aus Veräußerungsgeschäften immer steuerpflichtig sind.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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