Vielen Unternehmern und auch Privatleuten ist es aus Zeitgründen und wegen mangelndem Wissen oft nicht möglich sich selbst ausreichend um ihre Geldgeschäfte zu kümmern.
Sollte dies der Fall sein, kann man eine so genannte „Vollmacht“ ausstellen.
Hierbei versteht man den Einsatz einer Vertretungsmacht in Rechtsgeschäften. Das heißt, eine andere Person ist Befugt über meine Rechtsgeschäfte zu walten und diese auch zu tätigen.
Es gibt unterschiedliche Arten von Vollmachten. Dazu zählen die Spezialvollmacht, die Gattungsvollmacht und die Vorsorgevollmacht.
Viele Unternehmer erteilen eine Vollmacht nur für einen bestimmten Bereich oder Vorgang im Unternehmen.
Eine Vollmacht wird durch die Ausstellung einer Willenserklärung gegründet und kann auch wieder gelöst werden oder nach Ablauf des Geschäftsvorganges erlöschen.
Wichtig ist genau drauf zu achten wem man eine Vollmacht überträgt, denn dies ist ein großes Risiko und Verantwortung für den anderen.
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